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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für alle Dienstleistungen von EB Gebäudeservice

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EB Gebäudeservice, Inhaber Eren Bilgicli (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Gebäudeservice-Leistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der bestellten Leistung zustande.

Soweit die Auftragsbestätigung von der Bestellung abweicht, liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch die Annahme des Auftraggebers oder durch die vorbehaltlose Entgegennahme der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

EB Gebäudeservice erbringt folgende Leistungen:

  • Reinigungsservice (Büros, Praxen, Gewerbeobjekte)
  • Gartenpflege und Außenanlagenpflege
  • Wartung und Instandhaltung
  • Hausmeisterdienste
  • Fensterreinigung
  • Winterdienst

Der Auftragnehmer behält sich vor, gleichwertige Leistungen zu erbringen, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht gefährden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Entgelte nach Ausführung der Leistung zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Leistungszeit und Termine

Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von den Leistungsverpflichtungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten und Anlagen zugänglich sind und die notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Strom- und Wasseranschluss) vorhanden sind.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hieraus entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen. Etwaige Fristen verlängern sich um die Dauer der Verzögerung.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die von der gesetzlichen Produkthaftung erfasst werden.

Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung beseitigt.

p>Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

§ 8 Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung. Einzelheiten können auf Anfrage mitgeteilt werden.

Der Auftraggeber wird empfohlen, seine eigenen Risiken durch entsprechende Versicherungen abzudecken.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Der Auftragnehmer beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

§ 10 Kündigung

Verträge über Einzelleistungen enden mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als zwei Monaten
  • Wiederholten Verstößen gegen vereinbarte Mitwirkungspflichten
  • Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, die die Erfüllung der Zahlungspflichten gefährdet

§ 11 Abtretung und Aufrechnung

Die Abtretung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Vertragspartner und Kontakt

EB Gebäudeservice
Inhaber: Eren Bilgicli
Auf der Reide 85A
40468 Düsseldorf
Deutschland

Kontakt:
Telefon: 0152 - 09045454
E-Mail: info@eb-gebaeudeservice.de
Website: www.eb-gebaeudeservice.de

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Stand: Januar 2025

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